Abwasserentsorgung im Amtsgebiet
Die Reinhaltung unseres Grundwassers, unserer Bäche, Flüsse und Seen erfordert eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung. Das anfallende Abwasser ist nach dem Stand der Technik in leistungsfähigen Kläranlagen zu reinigen. Zuständig für die Abwasserentsorgung und -reinigung sind die Kommunen bzw. die von ihnen gegründeten Zweckverbände. Anwesen die langfristig nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, müssen eine Kleinkläranlage (KKA) mit biologischer Nachreinigung neu bauen oder eine vorhandene KKA nachrüsten.

